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Nachlass: Ein Portfolio, das Ihre Erben lesen können

Erben haben sechs Wochen für die Ausschlagung und drei Monate für die Anzeige beim Finanzamt. Ohne Verzeichnis der Beteiligungen entscheiden sie blind.

Von Valued5 Min. Lesezeit
Eine Reihe grauer Aktenordner in einem Regal eines privaten Arbeitszimmers, davor ein einzelner aufgeschlagener Ordner auf dem Schreibtisch.

Wenn der Mensch stirbt oder handlungsunfähig wird, der den Überblick hatte, ist das erste Problem nicht die Erbschaftsteuer. Das erste Problem ist, dass niemand sonst weiß, was es gibt. Ein Depot schickt Auszüge. Eine Fondszusage, eine Start-up-Beteiligung über ein Pooling-Vehikel, ein Wandeldarlehen und ein privates Darlehen an einen Freund schicken nichts, bis ein Kapitalabruf eintrifft, adressiert an jemanden, der ihn nicht mehr beantworten kann. Das Gesetz gibt Erben sechs Wochen für die Ausschlagung und drei Monate für die Anzeige beim Finanzamt. Ein Verzeichnis von wenigen Seiten, aktuell gehalten, mit dem Ablageort jedes Dokuments, ist in diesen Wochen mehr wert als jede Struktur, die vor Jahren aufgesetzt wurde.

Was finden die Erben vor?

Der liquide Teil meldet sich von selbst. Banken und andere Verwahrer müssen das Vermögen eines verstorbenen Kunden dem Finanzamt innerhalb eines Monats anzeigen, nachdem sie vom Todesfall erfahren haben (§ 33 ErbStG), und die Auszüge kommen weiter.

Der illiquide Teil schweigt. Ein GmbH-Anteil steht in der Gesellschafterliste beim Handelsregister, aber niemand schreibt den Erben deswegen. Eine Zusage an einen Venture-Fonds existiert als Zeichnungsschein in einem PDF und als Zugang zu einem Investorenportal. Ein Angel-Investment über ein Vehikel taucht auf keiner Cap Table unter dem Familiennamen auf. Ein Wandeldarlehen ist ein Vertrag, an dessen Wandlungsbedingungen sich nur der Unterzeichner erinnert. Ein großer Teil der Korrespondenz landet in einem einzigen persönlichen Postfach.

Dazu kommen die Verbindlichkeiten, und sie wiegen schwerer. Der noch nicht abgerufene Teil einer Fondszusage ist eine Schuld des Nachlasses. Ebenso Immobiliendarlehen, Bürgschaften für ein Unternehmen und die Mitverkaufspflicht aus einer Gesellschaftervereinbarung.

Welche Fristen laufen, bevor der Überblick da ist?

Die Erbschaft kann nur binnen sechs Wochen ausgeschlagen werden, nachdem der Erbe vom Anfall und vom Grund der Berufung erfahren hat; die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder der Erbe sich bei Fristbeginn im Ausland aufhielt (§ 1944 BGB). Wer nicht ausschlägt, erbt alles, die offenen Zusagen eingeschlossen. 400.000 Euro offene Commitments gegen Vermögen abzuwägen, das sich nicht schnell verkaufen lässt, ist ohne Liste nicht möglich.

Der Erwerb ist dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Die Ausnahme für Erwerbe aus einem gerichtlich oder notariell eröffneten Testament gilt nicht, wenn zum Nachlass Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen gehören. Das trifft auf die meisten Leser dieses Blogs zu.

Wer darf handeln, wenn der Investor lebt, aber nicht mehr entscheiden kann?

Dieser Fall ist wahrscheinlicher als der plötzliche Tod und seltener vorbereitet. Ein Ehegatte hat keine allgemeine Vertretungsmacht. Das gegenseitige Vertretungsrecht, das § 1358 BGB Ehegatten gibt, betrifft nur Angelegenheiten der Gesundheitssorge und endet nach sechs Monaten. Einen Kapitalabruf bedienen, ein Stimmrecht ausüben oder ein Darlehen verlängern kann der Ehegatte damit nicht.

Dafür braucht es eine Vorsorgevollmacht (§ 1820 BGB). Sie lässt sich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, das die Betreuungsgerichte abfragen. Das Register hält fest, dass eine Vollmacht besteht und wer bevollmächtigt ist; die Urkunde selbst muss trotzdem auffindbar sein. Drei praktische Punkte gehören auf die Liste. Fragen Sie jede Bank jetzt, ob sie Ihre Vollmacht akzeptiert oder ein eigenes Formular verlangt. Für Grundbuchsachen muss die Vollmacht öffentlich beglaubigt oder beurkundet sein (§ 29 GBO), und dieselbe Form erspart Diskussionen mit dem Notar einer GmbH. Und eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt, erlaubt dem Bevollmächtigten zu handeln, bevor die Erben ihre Stellung nachweisen können.

Ohne Vollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer, der für viele Geschäfte eine gerichtliche Genehmigung braucht. Die Zehn-Tage-Frist eines Kapitalabrufs wartet darauf nicht.

Wie weisen Erben nach, dass sie Erben sind?

Der übliche Nachweis ist der Erbschein des Nachlassgerichts. Er braucht Zeit und kostet Gebühren, die sich nach dem Nachlasswert richten. Zwingend ist er nicht immer: Der Bundesgerichtshof hat am 8. Oktober 2013 (XI ZR 401/12) entschieden, dass eine Bank ihn nicht generell verlangen darf und dass ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll genügen kann. Am 5. April 2016 (XI ZR 440/15) hat er dasselbe für ein eigenhändiges Testament gesagt, das die Erben eindeutig benennt. Ein Fondsmanager in Luxemburg oder Delaware ist an beide Urteile nicht gebunden und verlangt, was seine eigenen Anwälte vorgeben. Das Verzeichnis sollte für jede Position sagen, wer der Vertragspartner ist und wie man ihn erreicht.

Was will das Finanzamt bei nicht börsennotierten Beteiligungen sehen?

Die Erbschaftsteuer bewertet alles auf den Todestag (§ 11 ErbStG). Bei einer börsennotierten Aktie ist das ein Kurs. Für Anteile an einer nicht notierten Kapitalgesellschaft sieht § 11 Abs. 2 BewG zuerst auf Verkäufe unter fremden Dritten, die weniger als ein Jahr zurückliegen; eine Finanzierungsrunde in diesem Jahr kann also den Wert bestimmen. Fehlt sie, wird der gemeine Wert aus den Ertragsaussichten oder nach einer anderen anerkannten Methode ermittelt, mindestens mit dem Substanzwert. Das vereinfachte Ertragswertverfahren multipliziert den nachhaltig erzielbaren Jahresertrag mit dem festen Faktor 13,75 (§ 203 BewG). Anteile an Investmentvermögen im Sinne des KAGB werden mit dem Rücknahmepreis angesetzt (§ 11 Abs. 4 BewG).

Für das Verzeichnis heißt das: Der Berater der Erben wird nach den Unterlagen der letzten Finanzierungsrunde fragen, nach der aktuellen Cap Table, dem letzten Jahresabschluss und für jeden Fonds nach dem Kapitalkontoauszug, der dem Todestag am nächsten liegt. Der Ehegatte hat einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro, jedes Kind einen von 400.000 Euro (§ 16 ErbStG); ob eine illiquide Beteiligung den Nachlass darüber hebt, hängt an diesen Bewertungen. Das ist ein Überblick, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Einzelfall gehört zum Notar und zum Steuerberater.

Was in das Verzeichnis gehört

  • Jede Position mit ihrer Rechtsform: welche Gesellschaft, was genau gehalten wird und über welches Vehikel oder welchen Treuhänder.
  • Je Fonds: Commitment, eingezahltes Kapital, offener Betrag, Währung, Ansprechpartner beim Manager und das Portal.
  • Je Unternehmen: Anteile und Gattung, die Cap Table nach der letzten Runde, die Gesellschaftervereinbarung, Wandeldarlehen mit Cap, Discount und Laufzeit.
  • Je Objekt: Grundbuchstelle, Darlehen, Kreditgeber, Zinsbindungsende, Mietverträge, die Hausverwaltung.
  • Depots und Konten: Bank, Nummer, bestehende Vollmachten.
  • Gegebene und erhaltene Darlehen, Bürgschaften und alles Unterschriebene, das den Nachlass zu Zahlungen verpflichtet.
  • Die Personen: Steuerberater, Notar, Mitinvestoren, der Lead jedes Syndikats.
  • Wo die Originale liegen und wie eine berechtigte Person an Postfach und Portale kommt.

Ein zwei Jahre altes Verzeichnis ist ein anderes Problem

Die Liste scheitert immer auf dieselbe Weise: Sie wurde einmal geschrieben, nach einem Gespräch wie diesem, und die drei Zusagen seither fehlen. Ein Verzeichnis, das aus den eingehenden Dokumenten entsteht, hat diese Schwäche nicht. Das ist ein Grund, warum wir Valued so bauen, wie wir es bauen: Hinter jeder Zahl liegt das Originaldokument, und das gesamte Portfolio lässt sich nach Excel exportieren, für jemanden, der sich nie angemeldet hat. Eine gepflegte Tabelle mit einem Ordner daneben leistet dasselbe, solange jemand sie pflegt. Wo das endet, haben wir beschrieben.

Es gibt einen einfachen Test. Geben Sie das Verzeichnis der Person, die handeln müsste, und stellen Sie zwei Fragen: Wie viel können die Fonds noch abrufen, und wann endet die nächste Zinsbindung? Dauern die Antworten länger als ein paar Minuten, ist das Verzeichnis nicht fertig.

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