
ELTIF 2.0 oder klassische Fondszusage: Was passt für Privatanleger?
ELTIF 2.0 hat die 10.000-Euro-Schwelle gestrichen und erlaubt Rückgaben. Von der Fondszusage trennen ihn Abrufe, Liquidität und Kosten.
Von Heiko Hubertz, Gründer von Valued6 Min. LesezeitSeit dem 10. Januar 2024 können Privatanleger in der EU über einen ELTIF in Private Equity, Private Debt oder Infrastruktur investieren, ohne die frühere Mindestanlage von 10.000 Euro, und seit den technischen Standards vom Oktober 2024 dürfen solche Fonds auch während der Laufzeit Anteile zurücknehmen. Eine klassische Fondszusage in kleiner Stückelung ist der ELTIF trotzdem nicht. Das Geld wird meist am ersten Tag eingezahlt, ein Teil liegt in liquiden Anlagen, der Ausstieg ist per Regel begrenzt, und die Kostenstruktur ist eine andere. Für Beträge unter etwa 200.000 Euro je Fonds ist er oft der einzige regulierte Weg. Darüber bleibt die Zusage an einen geschlossenen Fonds das sauberere Instrument für alle, die mit Kapitalabrufen umgehen können.
Was hat sich mit ELTIF 2.0 geändert?
Den European Long-Term Investment Fund gibt es seit 2015, und er wurde kaum verkauft. Die Änderungsverordnung selbst hält fest, dass alle ELTIFs zusammen 2021 rund 2,4 Milliarden Euro verwalteten. Die Verordnung (EU) 2023/606, die seit dem 10. Januar 2024 gilt, hat die Regeln an vier Stellen umgeschrieben, die für Privatanleger zählen.
Die Einstiegsschwelle ist weg. Zuvor musste ein Anleger mit einem Finanzvermögen bis 500.000 Euro mindestens 10.000 Euro anlegen und durfte höchstens 10 Prozent dieses Vermögens in ELTIFs halten. Beide Grenzen wurden gestrichen. Geblieben sind eine Geeignetheitsprüfung nach den MiFID-Regeln vor dem Verkauf und das Recht, die Zeichnung binnen zwei Wochen zu widerrufen und das Geld ohne Abzug zurückzuerhalten.
Der Fonds darf mehr Liquides halten. Ein ELTIF muss nun mindestens 55 Prozent seines Kapitals in zulässige langfristige Anlagen investieren, zuvor waren es 70 Prozent. Der Rest darf in Wertpapieren liegen, wie sie auch ein gewöhnlicher OGAW-Fonds halten darf.
Das Anlageuniversum ist breiter. Dachfonds sind erlaubt, börsennotierte Unternehmen sind bis zu einer Marktkapitalisierung von 1,5 Milliarden statt 500 Millionen Euro zulässig, und die Mindestgröße für einzelne Sachwerte ist entfallen. Ein ELTIF, der an Privatanleger vertrieben wird, darf Kredit bis zu 50 Prozent seines Nettoinventarwerts aufnehmen.
Und Rücknahmen vor dem Laufzeitende sind unter Bedingungen erlaubt. Das ist der Teil, der den offenen ELTIF, den „Evergreen“, möglich macht, und nutzbar wurde er erst, als die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2759 am 26. Oktober 2024 in Kraft trat.
Wie liquide ist ein ELTIF wirklich?
Der Grundsatz in Artikel 18 der Verordnung gilt unverändert: Anleger können vor dem Laufzeitende keine Rücknahme verlangen. Ein Fonds darf davon abweichen, wenn er eine Mindesthaltedauer festlegt, eine zu seinen Anlagen passende Rücknahmepolitik hat und die Rücknahmen auf einen Prozentsatz seiner liquiden Anlagen begrenzt. Wollen mehr Anleger heraus, als dieser Prozentsatz hergibt, werden alle anteilig bedient.
Die technischen Standards machen daraus Tabellen. Je häufiger ein Fonds Anteile zurücknimmt und je kürzer die Kündigungsfrist ist, die er verlangt, desto kleiner ist der Teil seiner liquiden Anlagen, den er zu einem Termin auszahlen darf. Ein Fonds mit vierteljährlicher Rücknahme und langer Frist kann einen großen Teil seines Liquiditätspolsters freigeben, einer mit häufigen Terminen und kurzer Frist nur einen kleinen Bruchteil.
Nüchtern gelesen: Das Rückgaberecht ist ein Anspruch auf das Liquiditätspolster des Fonds, geteilt mit allen anderen, die zum selben Termin gehen wollen. In einem ruhigen Jahr funktioniert das. In einem Jahr, in dem viele herauswollen, wird ein Bruchteil ausgezahlt, und die Schlange rückt zum nächsten Termin vor. Wir würden ELTIF-Geld als für die volle empfohlene Haltedauer gebunden behandeln und das Rückgabefenster als Annehmlichkeit betrachten.
Worin unterscheidet sich ein ELTIF von der klassischen Fondszusage?
Beim klassischen geschlossenen Fonds unterschreiben Sie eine Zusage, und der Manager ruft sie über mehrere Jahre per Kapitalabruf ab. Das nicht abgerufene Geld halten Sie selbst und müssen es mit etwa zehn Tagen Frist bereitstellen können; diese Planung haben wir in Liquidität für Kapitalabrufe planen beschrieben. Am Ende der Laufzeit wird der Fonds abgewickelt und alles ausgeschüttet.
| Zusage an geschlossenen Fonds | ELTIF (Privatanleger, typischer Evergreen) | |
|---|---|---|
| Einzahlung | Kapitalabrufe über Jahre | Meist vollständig bei Zeichnung |
| Nicht investiertes Geld | Bleibt bei Ihnen | Liegt im Fonds, bis zu 45 Prozent liquide |
| Ausstieg | Ausschüttungen; Verkauf braucht Käufer und Zustimmung | Rückgabefenster, gedeckelt und anteilig |
| Einstiegspreis | Einstandswert, gleich für alle Anleger eines Closings | Aktueller NAV, vom Manager festgestellt |
| Zugang in Deutschland | In der Regel ab 200.000 Euro als semiprofessioneller Anleger | Nach Geeignetheitsprüfung, Mindestbetrag legt der Fonds fest |
Drei dieser Zeilen verdienen einen zweiten Blick.
Die volle Einzahlung klingt bequem und hat einen Preis. Angenommen, Sie legen 50.000 Euro in einen Evergreen-ELTIF, der 20 Prozent liquide hält. 40.000 Euro arbeiten in privaten Anlagen. Bringen diese in einem Jahr 10 Prozent und der liquide Teil 2 Prozent, verdient der Fonds vor Kosten 8,4 Prozent, und die Gebühren fallen auf die vollen 50.000 Euro an. Beim geschlossenen Fonds lägen dieselben 10.000 Euro bis zum Abruf gebührenfrei auf Ihrem eigenen Konto. Die Zahlen sind ein Beispiel, keine Prognose; der Mechanismus gilt bei jeder Rendite.
Der Einstieg zum NAV bedeutet: Es gibt keinen Jahrgang. Ein geschlossener Fonds beginnt leer, zeigt die J-Kurve und lässt sich mit Fonds desselben Vintage vergleichen. Ein Evergreen ist ein laufendes Portfolio, dessen Preis die eigene Bewertung des Managers ist, beim Einstieg wie beim Ausstieg. Das ist kein Vorwurf. Es heißt aber, dass sich der Anleger zweimal auf das Bewertungsverfahren verlässt.
Und die Kostenkette ist länger. Neben Verwaltungs- und Erfolgsvergütung fallen oft Vertriebsgebühren an und bei einem Dachfonds die Kosten der Zielfonds darunter. Die Verordnung verlangt für Privatanleger ein Basisinformationsblatt; dessen Kostentabelle ist das Erste, was Sie lesen sollten, und die Vergleichsgröße sind die Gesamtkosten pro Jahr auf den angelegten Betrag, nicht die ausgewiesene Verwaltungsvergütung.
Für wen ist was die richtige Wahl?
Ein ELTIF passt für Anleger, die mit insgesamt 10.000 bis vielleicht 100.000 Euro in private Märkte wollen. Direkte Zusagen an institutionelle Fonds sind mit dieser Summe in Deutschland in der Regel ohnehin nicht zu haben: Das Kapitalanlagegesetzbuch definiert den semiprofessionellen Anleger, an den Spezialfonds vertrieben werden dürfen, unter anderem über eine Verpflichtung von mindestens 200.000 Euro (§ 1 Abs. 19 Nr. 33 KAGB). Ein breit gestreuter ELTIF verteilt einen kleinen Betrag zudem auf mehr Unternehmen, als es eine einzelne Zusage täte. Er passt für alle, die keine Abrufe, Währungen und zehn Portale verwalten wollen.
Die klassische Zusage passt für Anleger, die mehrere Tickets dieser Größe über mehrere Jahre und Manager verteilen können, also ab einer Million Euro Kapital für private Märkte, und die bereit sind, den nicht abgerufenen Teil liquide zu halten. Dafür sind die Kosten in der Regel niedriger und besser sichtbar, das Geld bleibt bis zum Abruf in der eigenen Hand, und die Wertentwicklung lässt sich an Vergleichsfonds messen. Die aktuelle Klage dieser Anleger, dass Fonds Geld nur langsam zurückgeben, trifft einen Evergreen-ELTIF ebenso, nur weniger sichtbar: Darüber haben wir in Die Ausschüttungsflaute geschrieben.
Dazwischen liegt ein gemischter Fall, den wir für unterschätzt halten: Zusagen für den Kern und ein ELTIF für ein Segment, in dem man allein nie eine gestreute Position aufbauen könnte, etwa Infrastruktur oder Private Debt.
Wie ein ELTIF in Deutschland besteuert wird, hängt von Rechtsform und Sitz ab. Das ist eine Frage für Ihren Steuerberater, und nichts hier ist Steuer- oder Anlageberatung.
Lassen Sie sich vor der Zeichnung vier Unterlagen geben und lesen Sie sie in dieser Reihenfolge: die Kostentabelle des Basisinformationsblatts, die Rücknahmepolitik mit Kündigungsfrist und Obergrenze, den aktuell liquide gehaltenen Anteil des Fonds und die Bewertungsrichtlinie. Wer den Fonds verkauft, sollte alle vier am selben Tag aushändigen können.
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