
Was im Koalitionsvertrag 2025 für Privatinvestoren steht
Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028, die Wagniskapital-Programme wachsen, die Frühstart-Rente ist für 2026 geplant. Zur Abgeltungsteuer steht nichts im Text.
Von Heiko Hubertz, Gründer von Valued5 Min. LesezeitDer Koalitionsvertrag, den CDU, CSU und SPD am 5. Mai 2025 unterzeichnet haben, enthält vier Dinge, die Privatinvestoren in Deutschland kennen sollten: Die Körperschaftsteuer soll ab dem 1. Januar 2028 jährlich um einen Prozentpunkt sinken, Ausrüstungsinvestitionen können von 2025 bis 2027 mit 30 Prozent im Jahr abgeschrieben werden, die staatlichen Programme für Wagnis- und Wachstumskapital sollen wachsen, und jedes Schulkind soll ab 2026 ein Altersvorsorgedepot bekommen. Zur Abgeltungsteuer, zur Besteuerung von Immobilienverkäufen und zur Erbschaftsteuer steht nichts darin. Und Zeile 1627 stellt alle Maßnahmen des Vertrags unter Finanzierungsvorbehalt.
Friedrich Merz wurde am Dienstag, dem 6. Mai, im zweiten Wahlgang mit 325 Stimmen zum Bundeskanzler gewählt, nachdem er im ersten 310 erhalten hatte, sechs weniger als die erforderlichen 316. Die Regierung ist seit zwei Tagen im Amt. Nichts von dem, was folgt, ist Gesetz.
Wie verbindlich ist welcher Satz?
Ein Koalitionsvertrag ist eine Absichtserklärung zwischen Parteien, und seine Verben tragen den Grad der Verbindlichkeit. „Wir werden“ ist eine Zusage. „Wir wollen“ ist ein Ziel. „Wir prüfen“ ist keines von beidem. Mit diesem Maßstab haben wir die Passagen gelesen, die Investoren betreffen, und er sortiert sie recht sauber.
Körperschaftsteuer und Abschreibung: Was sich für eine Holding ändert
Im Text steht: ein „Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027“ und eine Senkung der Körperschaftsteuer „in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt“, beginnend mit dem 1. Januar 2028. Beides steht unter „wir werden“, und beides soll in einem Gesetzgebungsverfahren gemeinsam abgeschlossen werden. Der Satz liegt heute bei 15 Prozent, der Endpunkt wären also 10 Prozent im Jahr 2032.
Für einen Business Angel, der seine Beteiligungen über eine GmbH hält, bedeutet das weniger, als die Schlagzeile nahelegt. Nach § 8b KStG bleibt der Gewinn einer Kapitalgesellschaft aus dem Verkauf von Anteilen an einer anderen Kapitalgesellschaft außer Ansatz, und 5 Prozent des Gewinns gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Im Ergebnis werden 5 Prozent eines Exits besteuert. Fünf Punkte weniger Körperschaftsteuer auf 5 Prozent eines Gewinns sind ein Viertelprozentpunkt des Gewinns. Mehr wert ist die Senkung für eine GmbH, die Zinsen, Mieten oder operative Gewinne erzielt und einbehält.
Ein Satz weiter unten verdient von demselben Leser mehr Aufmerksamkeit: Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz wird von 200 auf 280 Prozent erhöht. Die Gewerbesteuer beträgt 3,5 Prozent des Gewerbeertrags mal Hebesatz der Gemeinde, die Untergrenze steigt also von 7 auf 9,8 Prozent. Holdinggesellschaften mit Sitz in Gemeinden mit niedrigem Hebesatz verlören einen guten Teil dieses Vorteils.
Der Vertrag sagt außerdem zu, das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG „wesentlich“ zu verbessern; beides betrifft Personengesellschaften. Und er will „prüfen“, ob neu gegründete Unternehmen ab 2027 unabhängig von ihrer Rechtsform unter die Körperschaftsteuer fallen können. Das ist ein Prüfauftrag und keine Zusage.
Dies beschreibt den Text und ist keine Steuerberatung. Was eine Satzänderung für eine konkrete Holdingstruktur bedeutet, klären Sie mit Ihrem Steuerberater, sobald ein Gesetzentwurf vorliegt.
Wagniskapital: mehr öffentliches Geld für spätere Runden
Drei Instrumente werden genannt, alle mit „wir werden“. Ein Deutschlandfonds soll als Dachfonds eingerichtet werden, mit mindestens zehn Milliarden Euro Eigenmitteln des Bundes durch Garantien oder finanzielle Transaktionen, mit privatem Kapital gehebelt auf mindestens 100 Milliarden Euro, um Lücken beim Wachstums- und Innovationskapital zu schließen, „insbesondere für Mittelstand und Scale-ups“. Der bestehende Zukunftsfonds, den das Bundesfinanzministerium mit 10 Milliarden Euro für den Venture-Capital-Markt bis Ende 2030 beschreibt, soll über 2030 hinaus verstetigt werden. Und die WIN-Initiative, in der Unternehmen und Investoren im September 2024 erklärt haben, bis 2030 rund 12 Milliarden Euro in junge Unternehmen investieren zu wollen, soll sich auf über 25 Milliarden Euro „mehr als verdoppeln“.
Für einen Angel wirkt das mittelbar. Keines dieser Programme investiert in der Phase, in der eine Privatperson den ersten Scheck schreibt. Sie bringen Kapital für Fonds und für spätere Runden, also dorthin, wo die Unternehmen eines Seed-Investors ihren nächsten Investor finden müssen. Ob mehr Kapital in dieser Phase bessere Bedingungen für frühe Gesellschafter bedeutet, kann der Text nicht versprechen.
Zum Gründen steht vor allem Absicht im Vertrag. Eine Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden über eine einzige digitale Plattform wird an zwei Stellen angekündigt, an einer davon mit „wollen“. Einfachere notarielle Vorgänge: „wollen“. Eine Gründerschutzzone: „prüfen“. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll über das Steuer- und Sozialversicherungsrecht „weiter gestärkt“ werden, ohne Einzelheiten. Der BAFA-Zuschuss für Angel-Investments kommt unter seinem Namen INVEST im Text nicht vor. Dass er fehlt, heißt nicht, dass er abgeschafft wird; es heißt, dass die Koalition dazu nichts vereinbart hat.
Frühstart-Rente: zehn Euro im Monat je Kind
„Zum 01.01.2026 wollen wir die Frühstart-Rente einführen.“ Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, soll der Staat monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Ab 18 kann privat bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter eingezahlt werden. Die Erträge sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein, und ausgezahlt wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze.
Zwölf Jahre zu 120 Euro ergeben 1.440 Euro staatliche Einzahlung je Kind. Die Summe ist klein. Interessant sind die steuerfreie Ansammlung und der Höchstbetrag für private Zuzahlungen, und der Text nennt für den Höchstbetrag keine Zahl, keinen Anbieter und verwendet „wollen“ für einen Starttermin in acht Monaten. Eltern, die ein Depot für ein Kind planen, sollten nicht darauf warten.
Die Riester-Rente soll in ein neues Vorsorgeprodukt ohne zwingende Garantien und mit geringeren Kosten überführt werden. Das ist ein „werden“, ebenfalls ohne Zahlen.
Vermietete Immobilien: Die Mietpreisbremse wird verlängert
Für Eigentümer vermieteter Wohnungen ist der Text konkret. Die Mietpreisbremse, die bei Neuvermietung in ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten die Miete begrenzt und derzeit bis Ende 2025 befristet ist, „wird für vier Jahre verlängert“. In denselben Märkten sollen Indexmieten, möblierte Vermietung und Kurzzeitvermietung einer erweiterten Regulierung unterworfen werden, und die Modernisierungsumlage soll geändert werden. Eine Expertengruppe soll bis Ende 2026 eine Bußgeldbewehrung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse vorbereiten. Auf der anderen Seite steht ein Satz: Wer günstig vermietet, „wird steuerlich belohnt“, ohne dass ein Mechanismus genannt wird. Das geltende Heizungsgesetz soll abgeschafft und ersetzt werden.
Was nicht im Vertrag steht
Wir haben den vollständigen Text nach den Begriffen durchsucht, nach denen ein Privatinvestor zuerst sehen würde. Die Abgeltungsteuer kommt nicht vor. Ebenso wenig die Zehnjahresfrist, nach der private Immobilienverkäufe steuerfrei sind, die Erbschaftsteuer oder eine Vermögensteuer. Der Solidaritätszuschlag, der auf die Abgeltungsteuer aufgeschlagen wird, „bleibt unverändert bestehen“. Eine Finanztransaktionsteuer wird „auf europäischer Ebene“ unterstützt, und darüber entscheidet Deutschland nicht allein.
Schweigen in einem Koalitionsvertrag heißt, dass die Parteien keine Änderung vereinbart haben. Es bindet keinen Finanzminister, der in zwei Jahren Einnahmen braucht.
Was jetzt damit zu tun ist
Sehr wenig, und genau darauf kommt es an. Die Abschreibungsregel und der Pfad der Körperschaftsteuer brauchen ein Gesetz, das Bundestag und Bundesrat passieren muss. Die Fonds brauchen eine Struktur und einen Haushaltstitel. Die Frühstart-Rente braucht Anbieter. Über allem steht Zeile 1627.
Sinnvoll ist heute, zu notieren, welche Ihrer eigenen Entscheidungen an einem dieser Sätze hängen: der Sitz einer Holding, ein geplanter Verkauf innerhalb einer GmbH, ein Mietvertrag, der in einem regulierten Markt zur Neuvermietung ansteht. Dann warten Sie den Gesetzentwurf ab und lesen diesen, nicht die Zusammenfassungen. Der Vertrag selbst hat nummerierte Zeilen, und das Steuerkapitel beginnt bei Zeile 1426.
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