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Steuern

Steuer-Checkliste zum Jahresende 2025 für Privatanleger

Die einzige harte Frist ist der 15. Dezember 2025 für die Verlustbescheinigung. Der Rest: Verlusttöpfe, Freistellungsaufträge und Unterlagen zu Fonds prüfen.

6 Min. Lesezeit

Für Privatanleger in Deutschland hat das Steuerjahr 2025 noch eine harte Frist: Eine Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember 2025 bei der Bank beantragt sein. Alles andere auf einer Jahresend-Liste lässt sich bis zum 31. Dezember oder später erledigen, sollte aber jetzt geprüft werden: in welchem Verlusttopf Ihre Verluste liegen, wie die Freistellungsaufträge auf Ihre Banken verteilt sind und welche Unterlagen zu Fondsanteilen und Unternehmensbeteiligungen der Steuerberater im Frühjahr verlangen wird. Wer mehr als ein Depot hat, spart mit geordneten Unterlagen mehr Steuern als mit jedem Geschäft zum Jahresende.

Dieser Beitrag beschreibt die Regeln und ist keine Steuerberatung. Den Einzelfall entscheidet Ihr Steuerberater.

Die eine Frist: Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember

Eine deutsche Bank verrechnet Gewinne und Verluste innerhalb des eigenen Hauses. Übersteigen dort am Jahresende die Verluste die Gewinne, trägt die Bank den Rest ins nächste Jahr vor und wartet auf künftige Gewinne bei eben dieser Bank.

Mit einer Bank ist das in Ordnung. Mit zweien wird es zum Problem. Angenommen, Sie haben bei Bank A einen Verlust von 12.000 Euro aus Aktien realisiert und bei Bank B Gewinne von 15.000 Euro aus Aktien. Bank B hat auf die vollen 15.000 Euro 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag einbehalten, zusammen 26,375 Prozent: 3.956 Euro. Bank A weiß davon nichts und trägt Ihren Verlust einfach vor.

Verrechnen lässt sich beides nur in der Steuererklärung, und nur, wenn Bank A den Verlust bescheinigt. § 43a Abs. 3 EStG gibt Ihnen den Anspruch auf diese Bescheinigung; der Antrag muss der Bank bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres zugehen und ist unwiderruflich. Bank A stellt ihren Verlusttopf dann auf null, und Sie erklären die 12.000 Euro in der Anlage KAP. Das Finanzamt verrechnet sie mit den Gewinnen bei Bank B und erstattet 26,375 Prozent von 12.000 Euro, also 3.165 Euro, Kirchensteuer außen vor.

Beantragen Sie die Bescheinigung nur, wo sie hilft. Stehen dem Verlust in diesem Jahr anderswo keine passenden Gewinne gegenüber, wandert der Vortrag lediglich von der Bank zum Finanzamt und muss dort jedes Jahr erklärt werden. Und wer das Datum verpasst, lässt den Verlust ein weiteres Jahr bei Bank A liegen.

Zwei Verlusttöpfe und eine Beschränkung, die es nicht mehr gibt

Banken führen zwei Töpfe. Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Alle anderen Verluste, aus Fonds und ETFs, Anleihen oder Zertifikaten, kommen in den allgemeinen Topf und lassen sich mit sämtlichen Kapitalerträgen verrechnen, auch mit Dividenden und Zinsen. Ein Aktienverlust nützt also nichts gegen die Dividende desselben Unternehmens. Der Bundesfinanzhof hält die Beschränkung für Aktien für verfassungswidrig und hat sie am 17. November 2020 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (VIII R 11/18); das Verfahren ist dort weiter anhängig, und die Regel gilt.

Eine dritte Beschränkung gibt es nicht mehr. Seit 2021 durften Verluste aus Termingeschäften, etwa Optionen und Futures, nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften und nur bis 20.000 Euro im Jahr verrechnet werden; eine ähnliche Grenze galt für Totalverluste aus wertlosen oder ausgefallenen Kapitalforderungen. Das Jahressteuergesetz 2024, verkündet am 5. Dezember 2024, hat beides ersatzlos gestrichen, und zwar für alle noch offenen Fälle. Die Banken müssen die Änderung im Steuerabzug erst ab dem 1. Januar 2026 umsetzen. Sehen Sie für 2025 deshalb nach, wie Ihre Bank solche Verluste behandelt hat. Hat sie sie noch getrennt geführt, findet die Verrechnung in der Steuererklärung statt, und bestehende Vorträge aus früheren Jahren lassen sich dort ohne Deckel nutzen.

Das betrifft nicht nur Trader. Ein privates Darlehen, das ausfällt, fiel unter die zweite dieser Grenzen. Wer einem Start-up Geld als Wandeldarlehen gegeben und verloren hat, hatte bis zum vergangenen Dezember einen Verlust, der nur in Scheiben von 20.000 Euro nutzbar war. Was ein Darlehensgeber vor der Wandlung besitzt, haben wir im Beitrag über Wandeldarlehen vor der Wandlung beschrieben. Wie ein konkreter Ausfall behandelt wird, hängt von Ihrer Beteiligung und den Bedingungen ab und gehört zum Steuerberater.

Freistellungsaufträge: Verteilung prüfen, dann das nächste Jahr einstellen

Der Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) beträgt 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten. An der Quelle wirkt er nur, wo ein Freistellungsauftrag vorliegt, und die Aufträge bei allen Banken dürfen zusammen den Pauschbetrag nicht übersteigen.

Der übliche Fehler: Der Auftrag liegt bei einer Bank, bei der kaum Erträge anfallen, während eine andere vom ersten Euro an Steuer einbehält. Verloren ist nichts, das Finanzamt rechnet den ungenutzten Pauschbetrag in der Erklärung an, aber es ist Geld, das Sie dem Staat ein Jahr lang leihen. Sehen Sie sich jetzt die aufgelaufenen Zahlen jeder Bank an und verschieben Sie die Beträge. Stellen Sie dann die Verteilung für 2026 ein, und zwar vor dem Januar, in dem die Banken die Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds belasten.

Ausländische Quellensteuer: hier angerechnet, dort zurückgefordert

Dividenden aus dem Ausland kommen meist an, nachdem der Quellenstaat Steuer einbehalten hat. Die Bank rechnet diese Steuer automatisch auf die deutsche an, aber nur bis zu dem Satz, den das Doppelbesteuerungsabkommen zulässt. Das Bundeszentralamt für Steuern veröffentlicht die anrechenbaren Sätze je Land jedes Jahr.

Der Teil oberhalb des Abkommenssatzes ist weder verloren noch angerechnet. Er muss bei der ausländischen Steuerbehörde zurückgefordert werden. Die Schweiz ist das Standardbeispiel: 35 Prozent werden einbehalten, 15 Prozent sind in Deutschland anrechenbar, die übrigen 20 Prozent lassen sich bei der Schweizer Steuerverwaltung zurückholen.

Fondsanteile und GmbH-Beteiligungen: was zu sammeln ist

Nichts davon berührt den illiquiden Teil eines Portfolios, bei dem keine Bank etwas einbehält oder meldet.

Bei der Beteiligung an einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft wird das steuerliche Ergebnis auf Ebene des Fonds festgestellt und jedem Anleger zugerechnet. Sie rechnen es nicht selbst aus, und die steuerliche Mitteilung des Fonds trifft oft erst lange nach Ablauf des Jahres ein. Was der Steuerberater von Ihnen braucht, ist der Nachweis dessen, was im Kalenderjahr geschehen ist: jeder Kapitalabruf und jede Ausschüttung mit Valutadatum, der Kapitalkontoauszug zum 31. Dezember, sobald er vorliegt, und die steuerlichen Mitteilungen für frühere Jahre, die 2025 eingegangen sind.

Bei der Beteiligung an einer GmbH oder anderen Kapitalgesellschaft verläuft die Grenze bei 1 Prozent. Waren Sie innerhalb der letzten fünf Jahre irgendwann zu mindestens 1 Prozent beteiligt, fällt ein Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf unter § 17 EStG und gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb; die Auflösung der Gesellschaft gilt als Veräußerung. Darlehen, die Sie aus gesellschaftsrechtlichen Gründen in der Krise der Gesellschaft gewährt oder stehen gelassen haben, können zu den nachträglichen Anschaffungskosten zählen. Unterhalb von 1 Prozent ist ein Verkauf Kapitalertrag.

In welchem Jahr ein Verlust zählt, ist oft streitig, wenn ein Unternehmen in die Insolvenz gleitet. Klären können Sie das im Dezember nicht, aber dokumentieren: Kaufvertrag und Zahlungsnachweis jeder Runde, Darlehensverträge, jeden Verzicht und jeden Rangrücktritt, den Sie unterschrieben haben, und die Mitteilungen des Gerichts. Wird über den Verkauf einer Beteiligung verhandelt, entscheidet die Frage, ob die Übertragung im Dezember oder im Januar wirksam wird, über das Steuerjahr. Sprechen Sie das vor dem Notartermin mit dem Steuerberater an und nicht danach.

Die Checkliste

Bis zum 15. Dezember 2025:

  • Realisierte Gewinne und Verluste je Bank und je Topf vergleichen. Eine Verlustbescheinigung dort beantragen, wo bei einer anderen Bank passende Gewinne stehen.

Bis zum 31. Dezember 2025:

  • Freistellungsaufträge dorthin verschieben, wo die Erträge tatsächlich anfallen; die Verteilung für 2026 festlegen.
  • Prüfen, wie Ihre Bank Verluste aus Termingeschäften und ausgefallenen Forderungen 2025 behandelt hat.
  • Auslandsdividenden auflisten und notieren, wo eine Rückforderung im Ausland offen ist.
  • Wird eine Beteiligung verkauft oder eine Gesellschaft abgewickelt: das Steuerjahr mit dem Steuerberater klären.

Für die Steuererklärung im Jahr 2026:

  • Kapitalabrufe und Ausschüttungsmitteilungen 2025, je Fonds, mit Valutadatum.
  • Steuerliche Mitteilungen von Fonds, die 2025 eingegangen sind, gleich für welches Jahr.
  • Zu jeder Unternehmensbeteiligung: Kaufunterlagen, Zahlungen, Darlehen und alles, was sich 2025 geändert hat.

Der letzte Block dauert im Frühjahr am längsten, wenn die Dokumente in drei Postfächern und einem Download-Ordner liegen. Wir führen unsere in Valued, wo jedes Schreiben bei dem Fonds abgelegt ist, zu dem es gehört, und sich die Zahlungen des Jahres für den Steuerberater exportieren lassen. Jeder ordentliche Ordner leistet dasselbe. Entscheidend ist, dass das Sammeln im Dezember geschieht, solange Sie noch wissen, worum es in jedem Schreiben ging.

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